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Amt für Stadtfinanzen

211 – Vollstreckungsabteilung

Wer sind wir?

Zu den wesentlichen Aufgaben der Vollstreckungsabteilung gehört die zwangsweise Beitreibung eigener Forderungen der Stadt Pulheim sowie Forderungen Dritter im Rahmen von Amtshilfeersuchen. Je nach Stelle erfolgt die Beitreibung im Innen- und/oder Außendienst.

Unser wesentlicher Beitrag für die Bürgerinnen und Bürger von Pulheim ist die Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit durch Beitreibung von fälligen Forderungen.

Unser nettes und hilfsbereites Team bietet eine gute Arbeitsatmosphäre, die sich u.a. durch gegenseitige Akzeptanz, Respekt und Wertschätzung auszeichnet.
Bei strukturierten Arbeitsabläufen bieten wir gleichzeitig Raum zur eigenen Entfaltung.

Berufe, Anforderungen & Talente

Verwaltungsfachangestellte (m/w/d)
oder Absolvierung des Verwaltungslehrgangs I oder eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung

Verwaltungswirt/Verwaltungswirtin (m/w/d)

Finanzwirt/Finanzwirtin (m/w/d)

Justizfachwirt/Justizfachwirtin (m/w/d)
oder Befähigung für die Ämtergruppe des 2. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1

Bei unseren Tätigkeiten ist ein bürgerfreundliches Arbeiten stets das Ziel. Bei uns kommen daher Menschen mit einer gewissen Teamfähigkeit, Genauigkeit und Kreativität besonders gut zur Entfaltung. Auch eine Zahlenaffinität, eine gute Kommunikations- und Argumentationsstärke, ein sicheres Auftreten und eine hohe Belastbarkeit sind bei uns erforderlich. Außerdem schätzen wir Organisationsfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit. Besonders bei uns in der Vollstreckungsabteilung ist es sehr wichtig, eine gewisse Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Schuldnerin/dem Schuldner vorweisen zu können und konfliktfähig zu sein.

So erreichen Sie uns

Sabrina Thöne 02238-808-139 (Abteilungsleitung)
sabrina.thoene@pulheim.de